Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lehrveranstaltungen, die jährlich, halbjährlich oder modular aufgebaut sind sowie für Tages- oder Mehrtageskurse und behalten ihre Gültigkeit bis auf Widerruf oder Ablösung durch eine neue Version. Widersprechende Vereinbarungen und/oder Einzelabsprachen bedürfen zu ihrer Gültigkeit immer der Schriftlichkeit und müssen von der Leitung Bildungszentrum unterzeichnet sein.
Datum: 08.06.2020Anmeldung
Nach Eingang der verbindlichen Anmeldung erhalten die Teilnehmenden (Lernenden) eine schriftliche Anmeldebestätigung. Bei beschränkter Anzahl Plätze erfolgt die Aufnahme in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen.
Anmeldegebühren
Je nach Lehrveranstaltung werden Anmeldegebühren erhoben, deren Bezahlung bei der Anmeldung nachgewiesen werden muss. Bei diesen Gebühren handelt es sich um Bearbeitungsgebühren, welche weder rückerstattet noch angerechnet werden.
Aufnahmebedingungen
Die Aufnahmebedingungen sind in der Ausschreibung und im Anmeldeformular für jedes Angebot individuell deklariert. Über die ordentliche Erfüllung der Aufnahmebedingungen und eine allfällige Ausnahmeregelung entscheiden die Veranwortlichen abschliessend.
Durchführung
Über die Durchführung einer Lehrveranstaltung entscheiden die Verantwortlichen letztgültig bis spätestens 14 Tage vor geplantem Beginn, respektive für Schuljahresangebote bis jeweils 30. Juni. bke behält sich ausdrücklich vor, Lehrveranstaltungen ohne Angabe von Gründen, unter Einhaltung obiger Fristen, NICHT durchzuführen. Allfällig bereits abgeschlossene Verträge werden dabei ersatz- und schadenersatzlos aufgelöst.
Ausfall/Nichtdurchführung
Sollte eine geplante Bildungseinheit ausfallen, werden die Lernenden/Kursteilnehmenden unverzüglich informiert. Ausgefallene Kurs-/Modul-, oder Unterrichtstage werden in geeigneter Weise kompensiert. Jegliche diesbezüglichen Schadenersatzansprüche werden abgewiesen. Bei Absage einer ganzen Lehrveranstaltung durch bke werden bereits bezahlte Teilnahmekosten rückerstattet.
Zahlungsbedingungen
Die Lehrveranstaltungskosten, resp. die vereinbarten Raten, sind jeweils vor Beginn der Lehrveranstaltung zur Zahlung fällig. Unbezahlte Rechnungen werden einmalig gemahnt. Bleibt die Rechnung nach Ablauf der Nachfrist unbezahlt, kann die/der Teilnehmende/Lernende von der Teilnahme ausgeschlossen werden und/oder hat keinen Anspruch auf Kursausweise oder Zertifikate. Die Schuld gegenüber bke verbleibt in der vertraglich geschuldeten Höhe.
Rücktritt
Eine unbestätigte Anmeldung kann jederzeit zurückgezogen werden. Die bereits bezahlte Anmeldegebühr wird nicht rückerstattet. Bei Rücktritt nach Vertragsabschluss oder nach Bestätigung der Aufnahme an eine Lehrveranstaltung werden, unabhängig vom Verhinderungsgrund, folgende Anteile geschuldet:
Tage vor Starttag | Geschuldetes Kursgeld |
---|---|
0 Tage bis 14 Tage | 100% |
15 Tage bis 30 Tage | 90% |
31 Tage bis 60 Tage | 75% |
61 Tage oder mehr | 25% |
Es wird empfohlen eine Annullationsversicherung abzuschliessen.
Bis zur Rechnungsstellung ist ein Rücktritt bei gleichzeitiger Anmeldung eines/r Ersatzteilnehmers/-in, welche/r die Anforderungen ebenfalls erfüllt, ohne Kostenfolge möglich. Die Anmeldegebühr der Ersatzperson wird jedoch geschuldet.
Kündigung
Laufende Lehrveranstaltungen können nicht gekündigt werden. Lehrveranstaltungen, die semestriell organisiert sind, können ausschliesslich per Ende Semester (31.01./31.07.), mit 3-monatiger Kündigungsfrist aufgelöst werden. Die Kosten bleiben bis Ende Kündigungsfrist bestehen.
Unterbruch / Wiederholung
Unterbricht oder wiederholt ein/e Lernende/r oder Teilnehmende/r eine Lehrveranstaltung bleiben die bereits verrechneten Kosten für Lehrveranstaltungen sowie bei ganzjährigen Angeboten für das laufende Semester bestehen (siehe Rücktritts- und Kündigungsbedingungen).
Ausschluss
Der Ausschluss aus einer laufenden Ausbildung kann nur durch die Leitung Bildungszentrum erfolgen und bedarf der Schriftlichkeit. Über eine allfällige Teilrückerstattung des Schulgeldes befindet die Leitung Bildungszentrum.
Schweigepflicht
Die Teilnehmenden/Lernenden sowie alle Mitarbeitenden und Lehrbeauftragten von bke unterstehen der Schweigepflicht. Persönliche Informationen und Personendaten dürfen ausserhalb von bke nicht verwendet oder weitergegeben werden. Informationen aus dem Berufsfeld der Teilnehmenden müssen anonymisiert werden. Für die Verwendung von Personendaten oder Informationen von Praxisbetrieben in Lehrveranstaltungen ist eine Einwilligung einzuholen.
Datenschutz
Mit der Anmeldung wird das Einverständnis für die interne Verwendung der persönlichen Daten (z.B. Statistiken) sowie für Marketingzwecke von bke gegeben. Dieses kann jederzeit schriftlich abgelehnt werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausführliche Datenschutzinformationen sind zu finden unter bke.ch
Rechtsmittel
Wo nicht anders erwähnt, kann gegen Entscheide der Leitung Bildungszentrum beim Verwaltungsrat rekurriert werden. Die Entscheide des Verwaltungsrates sind letztgültig. Der ordentliche Rechtsweg in Bezug auf Aufnahmen, Durchführung, Ausschlüsse etc. wird ausgeschlossen. Ausgenommen sind Streitigkeiten aus dem ordentlichen Vertragsverhältnis, für welche der Gerichtsstand Zürich gilt.