Berufsbildner*innen (Art. 44 BBV)
Für die Ausbildung von Lernenden im Betrieb müssen Berufsbildner*innen über eine berufspädagogische Qualifikation verfügen (Art. 44 BBV).
Dieser Kurs ist speziell für Mitarbeitende konzipiert, welche Lernende im Bereich Fachperson Betreuung Fachrichtung Kinder ausbilden. Die vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) vorgegebenen Lerninhalte werden gemäss Bildungsprogramm des Kantons Zürich vollständig unterrichtet.
Unser Kursangebot
Berufsbildner*innenkurs FaBe Kinder
Für die Ausbildung von Lernenden im Betrieb müssen Berufsbildner*innen über eine berufspädagogische Qualifi...