Nachholbildung FaBe Kinder (Art. 32)
Das Berufsbildungsgesetz sieht für Erwachsene mehrere Wege vor, einen eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss zu erreichen.
Wir bieten Ihnen mit der Nachholbildung nach Art. 32 die Möglichkeit zu diesem eidgenössischen Abschluss als Fachperson Betreuung Fachrichtung Kinder EFZ. Wir freuen uns darauf Sie auf Ihrem Weg zu begleiten und Ihnen eine individuelle Unterstützung anzubieten.
Nachfolgend können sie sich direkt für einen Informationsanlass oder die Nachholbildung anmelden.
Unser Kursangebot
Infoveranstaltung: Schnuppern in der Nachholbildung FaBe ...
Sie wollen herausfinden, ob die Nachholbildung das richtige für Sie ist? Sie wollen selbst erfahren wie der...
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