Stiftung bke
Der Ausbildungsbeitrag der Stiftung bke unterstützt Lernende bei der Finanzierung der Ausbildung, sofern sie diese nachweislich nicht selber finanzieren können. Anträge für das Wintersemester sind bis 30.6. und für das Sommersemester bis 15.12. einzureichen.
Auszug aus dem Stiftungsreglement
Vergabe von Beiträgen an die Schulkosten
2.1 Unterstützungsbeiträge können in der Regel gewährt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die schulischen Leistungen lassen erwarten, dass die Bewerberin/der Bewerber die Ausbildung im nächsten Semester fortsetzen kann;
- Verhalten, Einsatz und Leistung während der Ausbildung zeigen, dass ein erfolgreicher Abschluss möglich ist,
- Ein definitiver Stipendienentscheid des Wohnkantons liegt vor;
- Die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten durch das private Umfeld sind abgeklärt und dokumentiert;
- Das Gesuch um einen finanziellen Beitrag wurde vollständig und termingerecht eingereicht.
2.3 Umsetzung:
- Beiträge werden in der Regel für die Grundbildung, das Berufsvorbereitungsjahr und die Nachholbildung und in besonderen Fällen für Weiterbildungen gewährt;
- Beiträge werden frühestens ab dem zweiten Semester gewährt;
- Die Höhe der Beiträge beträgt max. 50% des Schulgeldes pro Semester;
- Beiträge werden direkt an die Schule überwiesen.
- Auf Antrag der Schulleitung kann der Stiftungsrat die Auszahlung zugesprochene Beiträge mit sofortiger Wirkung stoppen, wenn die die Voraussetzungen gemäss Ziff. 2.1 b) ganz oder teilweise nicht mehr erfüllt und/oder die finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Schule nicht eingehalten werden. In besonderen Fällen kann der Stiftungsrat die Rückzahlung des für das letzte Semester bereits ausbezahlten Beitrages verlangen.